Mit Heimcomputer Steuern sparen64'er Ausgabe 2/Februar 1986, Seite 12 Eine gewisse Klarheit hat eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Köln vom 26.7.85 (§ 2354/27/St 121) bei der steuerlichen Behandlung der Aufwendungen für Heimcomputer als Werbungskosten gebracht. Für alle, die sich 1985 einen Heim- oder Personal Computer gekauft haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Aufwendungen als Werbungskosten abzusetzen. Der Steuerpflichtige muß nachweisen, daß er den Computer überwiegend für berufliche Zwecke erworben hat oder ihn dazu einsetzt. Die wichtigsten Informationen hat die SKG Bank Saarbrücken in einem Sonderdruck zusammengefaßt, der kostenlos zur Verfügung gestellt wird. (aa) Info: SKG Bank, Postfach 3 21, 6800 Saarbrücken, Tel. (06 81)30 30 10
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